Allgemeine Hinweise

Die Empfehlungen zur gesundheitlichen Bewertung von Materialien für den Lebensmittelkontakt werden vom BfR bzw. dessen Vorläuferinstitutionen seit 1958 herausgegeben. Die Aufnahme neuer Substanzen und die Anpassung an die aktuellen Rechtsvorschriften machen regelmäßige Änderungen der Empfehlungen erforderlich, die im Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz in Form von Mitteilungen bekannt gegeben werden. Parallel dazu veröffentlicht das BfR die aktualisierten Empfehlungen in der Datenbank BfR-Empfehlungen zu Materialien für den Lebensmittelkontakt, welche über den folgenden Link aufgerufen werden kann:
https://www.bfr.bund.de/de/bfr_empfehlungen_fuer_materialien_im_lebensmittelkontakt-308425.html

Die BfR-Empfehlungen zu Materialien für den Lebensmittelkontakt sind keine Rechtsnormen. Sie stellen aber den derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik für die Bedingungen dar, unter denen Bedarfsgegenstände aus hochpolymeren Stoffen im Hinblick auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit den Anforderungen des § 31, Abs. 1, des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), sowie Art. 3, Abs. 1 a, der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 entsprechen. Danach sind Materialien und Gegenstände für den Lebensmittelkontakt nach guter Herstellungspraxis so herzustellen, dass sie unter normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Bestandteile auf Lebensmittel in Mengen abgeben, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden.

Die Aufnahme neuer Stoffe in die Empfehlungen erfolgt auf Antrag des Herstellers an das BfR. Im Hinblick auf die bereits begonnene europäische Harmonisierung der Rechtsvorschriften für Materialien und Artikel für den Lebensmittelkontakt muss der Antrag auf der Grundlage des Fragebogens der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gestellt werden, der auf der folgenden Internet-Seite abgerufen werden kann: http://www.efsa.europa.eu/de/scdocs/scdoc/21r.htm (Note for Guidance). Weitere Informationen zur Antragsstellung sind unter dem folgenden Link verfügbar:
http://www.bfr.bund.de/de/bfr_empfehlungen_zu_materialien_fuer_den_lebensmittelkontakt-447.html.

Fragen und Hinweise können an die folgende E-mail-Adresse gerichtet werden: 74@bfr.bund.de

Eine gewerbliche Weiterverwendung der Empfehlungen ohne Zustimmung des BfR ist untersagt.